Immobilie & Bewertung
Wertermittlungsverfahren
Für die Bewertung einer Immobilie gibt es drei anerkannte Verfahren: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Welches passt, hängt von der Art der Immobilie ab.
Fachlich genau
Die Wertermittlungsverfahren sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelt und dienen dazu, den Verkehrswert nachvollziehbar herzuleiten. Das Vergleichswertverfahren stützt sich auf tatsächlich gezahlte Kaufpreise vergleichbarer Objekte, das Ertragswertverfahren auf die nachhaltig erzielbaren Mieterträge, das Sachwertverfahren auf die Herstellungskosten des Gebäudes zuzüglich Bodenwert.
Die Wahl richtet sich danach, woran sich Marktteilnehmer bei dieser Objektart orientieren: Eigentumswohnungen werden überwiegend im Vergleichswertverfahren bewertet, Mehrfamilienhäuser im Ertragswertverfahren, selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser häufig im Sachwertverfahren. Mehrere Verfahren nebeneinander sind zulässig; das Ergebnis wird dann im Rahmen einer Verkehrswertableitung gewürdigt.
Alle Verfahren enden bei einem Wert zu einem Stichtag. Sie ersetzen nicht die Frage, wie viele zahlungsfähige Interessenten es zu diesem Zeitpunkt für genau dieses Objekt gibt.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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