Vertrag & Grundbuch
Löschungsbewilligung
Die Löschungsbewilligung ist die Erklärung einer Bank, dass ihre Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden darf. Beim Verkauf einer noch belasteten Immobilie ist sie unverzichtbar.
Fachlich genau
Ist ein Darlehen zurückgezahlt oder wird es aus dem Kaufpreis abgelöst, erteilt der Gläubiger eine Löschungsbewilligung in notariell beglaubigter Form. Auf dieser Grundlage wird das Grundpfandrecht im Grundbuch gelöscht. Beim Verkauf läuft das üblicherweise über Treuhandauflagen: Die Bank übersendet die Unterlagen an den Notar und gibt sie erst frei, wenn der zur Ablösung nötige Betrag bei ihr eingegangen ist.
Der Käufer erwirbt dadurch lastenfrei, ohne dass der Verkäufer das Darlehen vorfinanzieren müsste. Wie dieser Ablauf im Einzelnen abgesichert wird, steht im Kaufvertrag unter den Fälligkeitsvoraussetzungen.
Zwei Punkte gehören früh geklärt: ob bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, und wie lange die Bank für die Unterlagen braucht. Beides bestimmt den Terminplan bis zur Auszahlung mit.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
Diese Frage betrifft Sie gerade konkret?
Dann klären wir sie nicht theoretisch, sondern an Ihrer tatsächlichen Situation — im kostenfreien Erstgespräch.
Erstgespräch vereinbaren