Vertrag & Grundbuch
Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht gibt jemandem die Möglichkeit, in einen bereits geschlossenen Kaufvertrag einzutreten und die Immobilie zu den vereinbarten Bedingungen selbst zu kaufen.
Fachlich genau
Zu unterscheiden sind mehrere Formen. Das dingliche Vorkaufsrecht steht in Abteilung II des Grundbuchs und wirkt gegenüber jedem Erwerber. Daneben gibt es schuldrechtliche Vorkaufsrechte aus Vertrag. Gemeinden können nach dem Baugesetzbuch in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben; deshalb holt der Notar nach der Beurkundung regelmäßig ein Negativzeugnis ein. Mietern steht bei der erstmaligen Umwandlung ihrer Wohnung in Wohnungseigentum ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.
Ausgeübt wird das Recht gegenüber dem Verkäufer innerhalb einer gesetzlichen Frist, nachdem der Kaufvertrag mitgeteilt wurde. Der Berechtigte tritt dann zu denselben Bedingungen ein — er kann den Preis nicht verhandeln, muss ihn aber auch nicht überbieten.
Für Käufer bedeutet ein bestehendes Vorkaufsrecht Unsicherheit bis zum Ablauf der Frist. Der Kaufvertrag regelt üblicherweise, was in diesem Fall mit bereits entstandenen Kosten geschieht.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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