Vertrag & Grundbuch
Wohnrecht
Ein Wohnrecht erlaubt einer bestimmten Person, in einer Immobilie zu wohnen, auch wenn sie ihr nicht gehört. Vermieten darf sie in der Regel nicht.
Fachlich genau
Das dingliche Wohnungsrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit und wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Es berechtigt den Begünstigten, ein Gebäude oder einen abgegrenzten Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen. Anders als beim Nießbrauch ist es auf das Wohnen beschränkt; eine Überlassung an Dritte ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich gestattet wurde.
Es ist an die Person gebunden, also weder übertragbar noch vererblich, und endet spätestens mit deren Tod. Wer die Kosten trägt und was bei dauerhaftem Auszug, etwa in ein Pflegeheim, gelten soll, ergibt sich aus der Bewilligung — hier lohnt eine klare Regelung.
Wie der Nießbrauch mindert ein eingetragenes Wohnrecht Wert und Beleihbarkeit einer Immobilie. Banken bewerten eine so belastete Immobilie vorsichtig; nicht selten ist die Löschung gegen Abfindung Voraussetzung für einen Verkauf.
Dieser Begriff gehört zum Thema Baufinanzierung.
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